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   LSG Hessen, 07.03.2006 - L 7 AS 18/06 ER   

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https://dejure.org/2006,10484
LSG Hessen, 07.03.2006 - L 7 AS 18/06 ER (https://dejure.org/2006,10484)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.03.2006 - L 7 AS 18/06 ER (https://dejure.org/2006,10484)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. März 2006 - L 7 AS 18/06 ER (https://dejure.org/2006,10484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 3 SGB 2, § 36 S 2 SGB 2, § 43 Abs 1 S 2 SGB 1
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft - vorläufige Leistungen durch zuerst angegangenen Träger - Streitigkeit über die örtliche Zuständigkeit für die Übernahme einer Mietkaution bei Umzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialleistungsträgers für die Übernahme der Kosten einer Mietkaution im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Pflicht zur Gewährung vorläufiger Leistungen durch den in Anspruch genommenen Träger bei Bestehen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zuständigkeitsstreit zwischen Leistungsträgern darf nicht auf dem Rücken von Arbeitslosen ausgetragen werden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zuständigkeitsstreit zwischen Leistungsträgern darf nicht auf dem Rücken von Arbeitslosen ausgetragen werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LSG Bayern, 20.12.2011 - L 11 AS 608/09

    Zu den Grundsätzen der Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft (Rückgriff

    Aus diesen Faktoren ist die Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen als Ergebnis, insbesondere als Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Quadratmeterzins (Produkttheorie), zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 AS 18/06 R (Rn.20) - Juris = BSGE 97, 254; Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R (Rn.13) - Juris = FEVS 60, 145).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 19 AS 377/10

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten -

    de; speziell zu der vom SG zu Grunde gelegten Berechnung anhand des B Mietspiegels Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2009 - L 26 AS 407/07, Revision anhängig unter B 14 AS 2/10 R; Urteil vom 10. September 2009 - L 28 AS 2189/08, Revision anhängig unter B 14 AS 65/09 R; Urteil vom 31. März 2009 - L 29 AS 1164/08, Revision anhängig unter B 14 AS 85/09 R; - alle juris.de; Schifferdecker/Irgang/Silbermann, in Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 2010, 28, mwN; zu der vom BSG entwickelten Produkttheorie bereits BSG, Urteil vom 06. November 2006 - B 7 AS 18/06 R - aaO; differenzierend BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - juris.de - schlüssiges Konzept - zur Heizkostenberechnung BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - BSG-Entscheidungssammlung 104, 41 mit Anmerkung Neunaher in jurisPK-SozR 26/2009 Anm 1; zur Berechnung nach der AV-Wohnen des Landes Berlin, Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Februar 2010 - aaO; BSG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - B 1 AS 1/08 R - juris.
  • SG Potsdam, 12.02.2015 - S 25 AS 390/13
    Entscheidend ist daher das Produkt aus angemessener Wohnfläche und Quadratmeterpreis (vgl. dazu BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7 AS 18/06 R, juris mit weiteren Nachweisen und Urteil des BSG vom 22.09.2009, Az.: B 4 AS 18/09 R, juris).

    (vgl. dazu BSG; Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7 AS 18/06 R, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - L 1 B 16/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen,

    Nach der "Produkttheorie" (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 15/04 -), die auch vom BSG angewendet wird (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7 AS 18/06 R; ausführlich Piepenstock, in jurisPK SGB II, § 22 Rdnr. 53) ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt bemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro m² zu ermitteln.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 26/06
    Im Übrigen hätte nach richtiger Auffassung (BayLSG, Beschl. vom 6. Oktober 2005 - L 13 B 342/05 SO ER - a. A. HessLSG, Beschl. vom 7. März 2006 - L 7 AS 18/06 ER - mit nicht überzeugender Begründung) auch vor der Novellierung des § 20 Abs. 3 SGB II zum 1. August 2006 durch das Fortentwicklungsgesetz vom 20. Juli 2007(BGBl. I S. 1706) der Anspruch auf Bewilligung einer Umzugskostenbeihilfe nicht gegenüber dem Beklagten als nach dem Umzug zuständig gewordene Grundsicherungsträger, sondern nur gegenüber dem ursprünglich örtlich zuständig gewesenen Jobcenter P. als dem vor dem Umzug zuständigen Grundsicherungsträger geltend gemacht werden können; die Klage gegenüber dem Jobcenter P. ist aber von der Klägerin zurückgenommen worden.
  • SG Hildesheim, 27.08.2012 - S 37 AS 301/11

    Kosten der Unterkunft, Angemessenheitsgrenzen in Göttingen

    Der Zuschlag beträgt 10 Prozent, da wegen des fehlenden schlüssigen Konzepts nicht mit Sicherheit beurteilt werden kann, wie hoch tatsächlich die angemessene Referenzmiete war (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7 AS 18/06 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2013 - L 15 AS 354/10
    Es erscheine fraglich, ob der Beklagte das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. November 2006 (B 7 AS 18/06 R) nicht hätte kennen und wissen müssen, dass die von ihm angewandten Mietobergrenzen unrealistisch seien.
  • SG Oldenburg, 20.02.2009 - S 47 AS 398/08
    Aufgrund der Tatsache, dass die Werte der Wohngeldtabelle seit dem 01.01.2001 für den Zeitraum 2007 bis 2008 nicht verändert worden waren, erschiene es gerechtfertigt, für das Gebiet des Beklagten einen pauschalen Zuschlag von 10 % zu den Werten der rechten Spalte der Wohngeldtabelle zu gewähren (vgl. BSG vom 07.11.2006 Az.: B 7 AS 18/06 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2012 - L 11 AS 199/12
    Soweit der 7. Senat in der Sache bezweifelt, ob den Regelungen der WFB ähnliche Überlegungen und Erwägungen zu Grunde liegen, wie sie grundsicherungsrechtlich bei der Bemessung der angemessenen KdU zu berücksichtigen sind, so stellt dies letztlich die Begründung dafür dar, weshalb das BSG für die Bestimmung der angemessenen KdU anstelle der Beträge aus der Tabelle zum WoGG ein schlüssiges Konzept für erforderlich hält (BSG Urteil vom 7. November 2006 - B 7 AS 18/06 R Rn 17 f; Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R Rn 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 4190/07
    Bei einer angemessenen Wohnfläche von 75 qm für drei Personen ergebe sich hieraus ein angemessener Kaltmietzins in Höhe von 296, 25 EUR, der auch bei Annahme eines "Sicherheitszuschlags" zur Vermeidung eventueller Unbilligkeiten in Höhe von 10 % (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 AS 18/06 R -) deutlich unter dem von der Beklagten angenommenen Kaltmietzins in Höhe von 435 EUR liege.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2007 - L 13 B 11/06
  • SG Hildesheim, 27.08.2012 - S 37 AS 1354/11

    Kosten der Unterkunft, Angemessenheitsgrenzen in Göttingen, Sicherheitszuschlag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 447/06
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